„Seit 2008 ist es Pflicht, dass jeder Hundehalter, der einen Hund neu übernimmt, mit dem Hund mindestens den SKN Kurs nach Artikel 68 Absatz 2 der Tierschutzverordnung absolviert. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss zusätzlich vor dem Erwerb des Hundes einen Theorie Kurs besuchen.“
Detaillierter Bericht und Fotos von Tina Hostettler, Leutwil